Die Gebührenordnung für Tierärzte( GOT) ist eine Rechtsverordnung ,die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind.Die zu erhebende Gebühr für eine tierärztliche Leistung ist nicht genau auf einen Preis festgelegt, sondern kann zwischen dem 1.fachen und dem 3.fachen Satz erhoben werden.Es ist gesetzlich untersagt ,den Mindestsatz zu unterschreiten. Welcher Satz im Einzelfall genau abgerechnet wird, hängt vom Zeitaufwand und der Schwierigkeit des individuellen Falles ab. In unserer Praxis gibt es sogenannte feste Paketpreise für alle Kastrationen/ Sterilisationsoperationen. Nur in ganz seltenen Fällen können diese auch einmal abweichen, wenn der Aufwand sich erhöht.